Zinsen, Preis für die Überlassung von Geld
Der Zins ist der Preis für die Überlassung von Geld oder Sachwerten
'Mietzins' über einen bestimmten Zeitraum. Die Funktionen des Zinses sind
Entgelt für ein Darlehen, die Absicherung des Rückzahlungsrisikos (Risikoprämie)
oder die Pauschalierung von Schadensersatz (Verzugszins).
Zum Zins im weiteren Sinne gehören auch Renditen und Wertsteigerungen
von Aktien, ein Teil der Erfolgsprovisionen bei Investitionen, allgemein Kapitalertrag.
Zins muss in diesem Fall also nicht vereinbart (Kreditzins), sondern kann auch
lediglich erwartet sein (Aktienrendite).
In den Wirtschaftswissenschaften gibt es folgende Erklärungsansätze
für den Zins:
- Zeitpräferenz: auch bei geringer Inflation und nicht vorhandenem Risiko.
- Inflationsausgleich: Bei Inflation soll der Wert seiner Geldmenge nicht sinken.
- Risikoprämie: Es besteht das Risiko, dass nicht vollständig zurückbezahlt
wird oder werden kann.
- Mangelprämie: Vergütung für den zeitweisen Verzicht auf Konsum-
bzw. Investitionsausgaben. Die Mangelprämie stellt damit den Preis dar, für
welchen der Anbieter von Liquidität bereit ist, auf den sofortigen Verbrauch
der Liquidität zu verzichten.
- Liquiditätsprämie: Der Schuldner wird in die Lage versetzt, Geld auszugeben.
Die Liquiditätsprämie ist der Preis, den der Geldnehmer bereit ist zu
bezahlen, um für einen bestimmten Zeitraum Liquidität nutzen zu können.
Es handelt sich also um den Preis, den der Geldnehmer für den vorgezogenen
Konsum bzw. für die vorgezogene Investition zahlt.
- Opportunitätskosten: Der Gläubiger könnte mit dem verliehenen
Kapital selbst wirtschaftlich tätig werden und Gewinne erzielen. Diese entgangenen
Gewinne werden als Kosten verstanden. Opportunitätskosten können ebenfalls
durch einen Konsumverzicht entstehen.

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