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Ratgeber

Zahnersatz: Wie viel Eigenanteil bleibt nach der Erstattung?

Eine Prozentangabe allein verrät wenig über die eigene Zahlung. Entscheidend ist, auf welchen Betrag sich der Satz bezieht und welche Leistungen bereits eingerechnet sind.

Den Heil- und Kostenplan aufteilen

Notiere die voraussichtliche Gesamtsumme und den erwarteten Zuschuss getrennt. Lies im Tarif nach, ob der genannte Erstattungsprozentsatz den Zuschuss bereits einschließt oder auf den verbleibenden Betrag angewandt wird.

Wenn die Bezugsgröße geklärt ist, lassen sich Erstattungsquoten besser einordnen. Stelle Zahnzusatztarife nach Eigenanteil und Leistungsgrenzen gegenüber und prüfe die Bedingungen für deine Behandlung.

Zwei Rechenbeispiele

Erstattung auf den Gesamtbetrag

Bei einem beispielhaften Gesamtanspruch von 80 Prozent aus allen Erstattungen bleiben von 2.000 Euro noch 400 Euro selbst zu zahlen. Ein bereits enthaltener Zuschuss wird nicht erneut abgezogen.

Gesamtkosten: 2000 Euro. Eigenanteil: 400 Euro.
Gesamtkosten: 2000 Euro. Eigenanteil: 400 Euro.

Erstattung auf den Restbetrag

Angenommen, der Zuschuss beträgt 600 Euro und der Vertrag übernimmt 80 Prozent der verbleibenden 1.400 Euro. Dann bleiben bei denselben Gesamtkosten 280 Euro Eigenanteil.

Rest nach Zuschuss: 1400 Euro. Eigenanteil: 280 Euro.
Rest nach Zuschuss: 1400 Euro. Eigenanteil: 280 Euro.

Leistungsgrenzen mitrechnen

Die Beispiele unterstellen einen gedeckten Eingriff ohne weitere Begrenzung. Prüfe Höchstbeträge, Staffelungen in den ersten Jahren und den Umgang mit bereits angeratenen Behandlungen direkt in den Tarifbedingungen.