Zuerst das Guthaben festlegen
Trage die Zahl der bereits erfassten Stunden ein, die du in dieser Rechnung aufteilen möchtest. Ein vorhandenes Guthaben aus mehreren Monaten kannst du als Summe eingeben, wenn für alle auszuzahlenden Stunden derselbe Satz gilt. Für unterschiedliche Sätze berechne getrennte Gruppen.
Grundlohn und Zuschlag auseinanderhalten
Ein Zuschlag von 25 Prozent auf einen Grundstundenlohn von 24 Euro entspricht sechs zusätzlichen Euro je ausbezahlter Stunde. Die gesamte Modellvergütung je solcher Stunde beträgt dann 30 Euro. In der Ergebnisansicht stehen der Grundbetrag und der Zuschlag einzeln, damit der zusätzliche Anteil erkennbar bleibt.
Den verbleibenden Zeitanteil lesen
Jede Stunde, die du zur Auszahlung angibst, verringert das verbleibende Zeitguthaben um eine Stunde. Die gewählte Rechnung unterstellt einen Zeitausgleich im Verhältnis eins zu eins. Der eingegebene Geldzuschlag erhöht ausschließlich den Bruttobetrag für die ausbezahlten Stunden.
So wird gerechnet
Auszahlung brutto = ausbezahlte Stunden × Grundstundenlohn × (1 + Zuschlag / 100). Zeitguthaben = Gesamtstunden − ausbezahlte Stunden.
Der eingegebene Zuschlag gilt nur für die ausgezahlten Stunden. Übrige Stunden bleiben im Verhältnis eins zu eins als Zeitguthaben.
Drei bebilderte Beispielrechnungen
Zwölf Stunden werden ausgezahlt
| Grundstundenlohn brutto | 24 €/h |
|---|---|
| Erfasste Überstunden | 18 Stunden |
| Geldzuschlag zur Grundvergütung | 25 % |
| Davon auszuzahlende Stunden | 12 Stunden |
Auszahlung brutto: 360,00 €
Grundvergütung der ausgezahlten Stunden: 288,00 €. Zusätzlicher Zuschlag: 72,00 €. Übrige Stunden für Zeitausgleich: 6.
Der eingegebene Zuschlag gilt nur für die ausgezahlten Stunden. Übrige Stunden bleiben im Verhältnis eins zu eins als Zeitguthaben.
Alle Stunden als Freizeit
| Grundstundenlohn brutto | 24 €/h |
|---|---|
| Erfasste Überstunden | 18 Stunden |
| Geldzuschlag zur Grundvergütung | 25 % |
| Davon auszuzahlende Stunden | 0 Stunden |
Auszahlung brutto: 0,00 €
Grundvergütung der ausgezahlten Stunden: 0,00 €. Zusätzlicher Zuschlag: 0,00 €. Übrige Stunden für Zeitausgleich: 18.
Der eingegebene Zuschlag gilt nur für die ausgezahlten Stunden. Übrige Stunden bleiben im Verhältnis eins zu eins als Zeitguthaben.
Alle Stunden werden ausgezahlt
| Grundstundenlohn brutto | 24 €/h |
|---|---|
| Erfasste Überstunden | 18 Stunden |
| Geldzuschlag zur Grundvergütung | 25 % |
| Davon auszuzahlende Stunden | 18 Stunden |
Auszahlung brutto: 540,00 €
Grundvergütung der ausgezahlten Stunden: 432,00 €. Zusätzlicher Zuschlag: 108,00 €. Übrige Stunden für Zeitausgleich: 0.
Der eingegebene Zuschlag gilt nur für die ausgezahlten Stunden. Übrige Stunden bleiben im Verhältnis eins zu eins als Zeitguthaben.
Häufige Fragen
Kann ich halbe Stunden eingeben?
Ja, zum Beispiel 1,5 für eine Stunde und dreißig Minuten.
Worauf wird der Zuschlag gerechnet?
Auf den Grundstundenlohn jeder ausbezahlten Stunde.
Was passiert bei vollständigem Zeitausgleich?
Die Bruttoauszahlung beträgt null und alle erfassten Stunden bleiben als Zeitguthaben.