Den ersten erhöhten Monat bestimmen
Bei Beginn im Juli werden Juli bis Dezember gezählt, also sechs vollständige Monate. Bis einschließlich Juni gilt der bisherige Monatsbetrag. Die Monatsnummer eins steht für Januar. Bei einem untermonatlichen Beginn hängt die erste Zahlung von der tatsächlichen Abrechnung ab. Das Modell geht von ganzen Monaten aus.
Den wiederkehrenden Teil berechnen
Bei 4.000 Euro Monatsbrutto und fünf Prozent Erhöhung wächst der regelmäßige Monatsbetrag um 200 Euro. Für sechs Monate ergeben sich daraus 1.200 Euro. Im ersten vollständigen Folgejahr wären es bei gleichbleibenden Bedingungen zwölfmal 200 Euro. Diese zweite Kennzahl hilft beim Blick über den Jahreswechsel.
Eine Einmalzahlung richtig einordnen
Der zusätzliche Einmalbetrag wird im Änderungsjahr genau einmal addiert. Er kann den Vorteil im ersten Jahr erhöhen, während das reguläre Monatsgehalt allein durch die prozentuale Erhöhung bestimmt wird. Der ausgewiesene wiederkehrende Vorteil im Folgejahr enthält ausschließlich die monatliche Erhöhung.
So wird gerechnet
Zusätzliches Jahresbrutto = Monatsgehalt × Erhöhung / 100 × (13 − erster erhöhter Monat) + einmaliger Zusatzbetrag.
Der erste erhöhte Monat zählt vollständig. Die Einmalzahlung gehört ausschließlich zum Änderungsjahr.
Drei bebilderte Beispielrechnungen
Erhöhung ab Juli mit Einmalzahlung
| Regelmäßiges Monatsbrutto | 4000 € |
|---|---|
| Gehaltserhöhung | 5 % |
| Erster erhöhter Monat (Januar = 1) | 7 Monat |
| Einmaliger Zusatzbetrag im Änderungsjahr | 300 € |
Zusätzliches Brutto im Änderungsjahr: 1.500,00 €
Jahresbrutto ohne Änderung: 48.000,00 €. Jahresbrutto mit Änderung: 49.500,00 €. Neues Monatsbrutto: 4.200,00 €. Monate mit erhöhtem Gehalt: 6. Wiederkehrendes Plus im vollen Folgejahr: 2.400,00 €.
Der erste erhöhte Monat zählt vollständig. Die Einmalzahlung gehört ausschließlich zum Änderungsjahr.
Erhöhung bereits im Januar
| Regelmäßiges Monatsbrutto | 4000 € |
|---|---|
| Gehaltserhöhung | 5 % |
| Erster erhöhter Monat (Januar = 1) | 1 Monat |
| Einmaliger Zusatzbetrag im Änderungsjahr | 300 € |
Zusätzliches Brutto im Änderungsjahr: 2.700,00 €
Jahresbrutto ohne Änderung: 48.000,00 €. Jahresbrutto mit Änderung: 50.700,00 €. Neues Monatsbrutto: 4.200,00 €. Monate mit erhöhtem Gehalt: 12. Wiederkehrendes Plus im vollen Folgejahr: 2.400,00 €.
Der erste erhöhte Monat zählt vollständig. Die Einmalzahlung gehört ausschließlich zum Änderungsjahr.
Erhöhung erst im Dezember
| Regelmäßiges Monatsbrutto | 4000 € |
|---|---|
| Gehaltserhöhung | 5 % |
| Erster erhöhter Monat (Januar = 1) | 12 Monat |
| Einmaliger Zusatzbetrag im Änderungsjahr | 300 € |
Zusätzliches Brutto im Änderungsjahr: 500,00 €
Jahresbrutto ohne Änderung: 48.000,00 €. Jahresbrutto mit Änderung: 48.500,00 €. Neues Monatsbrutto: 4.200,00 €. Monate mit erhöhtem Gehalt: 1. Wiederkehrendes Plus im vollen Folgejahr: 2.400,00 €.
Der erste erhöhte Monat zählt vollständig. Die Einmalzahlung gehört ausschließlich zum Änderungsjahr.
Häufige Fragen
Zählt der angegebene Monat bereits mit?
Ja. Eine Erhöhung ab Dezember gilt im Modell für einen Monat.
Wird die Einmalzahlung monatlich wiederholt?
Sie wird dem Änderungsjahr genau einmal zugerechnet.
Kann ich nur eine Einmalzahlung berechnen?
Ja. Setze die prozentuale Erhöhung auf null.