Zwei zeitlich versetzte Angebote prüfen
Vergleiche zuerst die Beträge bis Jahresende und danach die laufenden Monatsbeträge. Ein hoher Einmalbetrag kann ein späteres Startdatum im ersten Jahr ausgleichen, wirkt in den Folgejahren aber anders als ein dauerhaft höheres Gehalt. Halte bei jedem Szenario fest, welche Beträge einmalig und welche dauerhaft vereinbart sind.
Zwei Fälle durchrechnen
Erhöhung ab Juli mit Einmalzahlung
| Regelmäßiges Monatsbrutto | 4000 € |
|---|---|
| Gehaltserhöhung | 5 % |
| Erster erhöhter Monat (Januar = 1) | 7 Monat |
| Einmaliger Zusatzbetrag im Änderungsjahr | 300 € |
Zusätzliches Brutto im Änderungsjahr: 1.500,00 €
Jahresbrutto ohne Änderung: 48.000,00 €. Jahresbrutto mit Änderung: 49.500,00 €. Neues Monatsbrutto: 4.200,00 €. Monate mit erhöhtem Gehalt: 6. Wiederkehrendes Plus im vollen Folgejahr: 2.400,00 €.
Der erste erhöhte Monat zählt vollständig. Die Einmalzahlung gehört ausschließlich zum Änderungsjahr.
Erhöhung erst im Dezember
| Regelmäßiges Monatsbrutto | 4000 € |
|---|---|
| Gehaltserhöhung | 5 % |
| Erster erhöhter Monat (Januar = 1) | 12 Monat |
| Einmaliger Zusatzbetrag im Änderungsjahr | 300 € |
Zusätzliches Brutto im Änderungsjahr: 500,00 €
Jahresbrutto ohne Änderung: 48.000,00 €. Jahresbrutto mit Änderung: 48.500,00 €. Neues Monatsbrutto: 4.200,00 €. Monate mit erhöhtem Gehalt: 1. Wiederkehrendes Plus im vollen Folgejahr: 2.400,00 €.
Der erste erhöhte Monat zählt vollständig. Die Einmalzahlung gehört ausschließlich zum Änderungsjahr.
Was den Unterschied erklärt
Erster erhöhter Monat (Januar = 1) ändert sich von 7 auf 12 Monat. Alle weiteren Eingaben stimmen überein. Im ersten Fall ergibt die Rechnung 1.500,00 €, im zweiten 500,00 €.
Der zusätzliche Einmalbetrag wird im Änderungsjahr genau einmal addiert. Er kann den Vorteil im ersten Jahr erhöhen, während das reguläre Monatsgehalt allein durch die prozentuale Erhöhung bestimmt wird. Der ausgewiesene wiederkehrende Vorteil im Folgejahr enthält ausschließlich die monatliche Erhöhung.
Zusätzliches Jahresbrutto = Monatsgehalt × Erhöhung / 100 × (13 − erster erhöhter Monat) + einmaliger Zusatzbetrag.
Häufige Fragen
Zählt der angegebene Monat bereits mit?
Ja. Eine Erhöhung ab Dezember gilt im Modell für einen Monat.
Wird die Einmalzahlung monatlich wiederholt?
Sie wird dem Änderungsjahr genau einmal zugerechnet.
Kann ich nur eine Einmalzahlung berechnen?
Ja. Setze die prozentuale Erhöhung auf null.